ESVK zu Strafzahlung in Höhe von 3000 Euro verurteilt

Geldstrafe aufgrund der Vorkommnisse beim Heimspiel gegen den SC Riessersee


Geschrieben von

Der ESV Kaufbeuren e.V. ist von der DEL2 (Deutsche Eishockey Liga 2) zu einer Strafzahlung in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden.
Die Vorfälle welche nun zur Strafzahlung führten, ereigneten sich beim Heimspiel gegen den SC Riessersee am 28.09.2014.
Der ESVK muss 500 Euro sofort an die Ligengesellschaft überweisen, die weiteren 2.500 Euro wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30.04.2015.

Bei einem erneutem Verstoß oder Fehlverhalten wird nicht nur die zur Bewährung ausgesetzte Summe fällig, sondern wird ein erneuter Zwischenfall auch mit einer weiteren und durchaus höheren Strafzahlung geahndet.
Der ESVK appelliert daher an seine Fans, das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche ab sofort strikt zu unterlassen. Außerdem sollten alle Zuschauer, die ein solches Fehlverhalten beobachten, den Verursacher auf die Folgen dieser unnötigen Aktion hinzuweisen. Darüber hinaus wird der Ordnungsdienst im Stadion noch vehementer gegen verursachende Personen vorgehen. Der ESVK behält sich vor, diese sofort aus dem Stadion zu verweisen, ggf. ist auch mit Regressansprüchen zu rechnen.

Zurück

ESVK-Aktuell

ESVK-Aktuell